Alle amtlichen Dienstleistungen führen wir im Auftrag und auf Rechnung der KÜS aus.
Die Hauptuntersuchung (HU) wird inklusive der Teiluntersuchung Abgas nach § 29 StVZO durchgeführt. Als fachkundige Prüfingenieure der KÜS überprüfen wir den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöht wird.
Die Änderungsabnahmen führen wir nach § 19.3 StVZO durch. Zu den Änderungsabnahmen gehören z.B. Anhängerkupplungen, Felgen, Reifen, Fahrwerkstieferlegungen, Leistungsänderungen, Kaltleerlaufregler, Lenkräder, Bremsleitungen, Spoiler, Partikelfilter, Zusatzheizungen u.v.m.
Wir erstellen Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), um das begehrte Oldtimer-Kennzeichen (mit dem Schlussbuchstaben „H“ für historisch) oder das Rote Oldtimer-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten.
Für die Einstufung als Oldtimer müssen vier vom Gesetzgeber definierte Kriterien erfüllt sein:
vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen
entspricht weitestgehend dem Originalzustand
ist in einem guten Erhaltungszustand
dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder haben Sie Fragen an uns? Dann können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.